In dem Ablehnungsbescheid begründet die Axa die Nichterstattung: „Das bezogene Präparat Zincum phosphoricum war in Deutschland zum Zeitpunkt des Bezuges nicht als Arzneimittel zugelassen. Aus diesem Grund ist eine Erstattung des Präparates nicht möglich.“ Auf Nachfrage wird die Axa ausführlicher: „ …bei dem angeführten Präparat handelt es sich nicht nur um kein in Deutschland zugelassenes Präparat, sondern auch um keine nachvollziehbare medizinisch notwendige Heilbehandlung – zumindest nicht im Sinne eines Krankenversicherungs- vertrages. Wenn man sehr wohlwollend an die Sache herangeht, könnte man das Präparat als ‚Nahrungsergänzung’ einstufen (was es ja offensichtlich als Einstufung nicht hat) und dann würde es sich immer noch um kein Arzneimittel im Sinne der AVB (Allgemeine Versicherungsbedingun- gen) handeln.“
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) bezieht Stellung
WissHom hat diese Argumentation und andere häufig gebrauchten Begründungen untersucht. Curt Kösters, Sprecher der Sektion Qualitätsförderung von WissHom, stellt klar: „Homöopathische Arzneimittel sind im Arzneimittelgesetz (AMG) eindeutig als Arzneimittel definiert. Als solche unterliegen sie dem Gesetz, ganz gleich ob sie mit Indikationsangabe zugelassen oder, wie bei Einzelmitteln üblich, ohne Indikationsangabe registriert sind.“ Verordnungsfähig sind alle verkehrs- fähigen Arzneimittel, unabhängig davon, ob es sich um zugelassene konventionelle Arzneimittel oder um registrierte homöopathische bzw. traditionelle pflanzliche Arzneimittel handelt. In den üblichen Verträgen privater Versicherer werden die Kosten für verordnete Arzneimittel erstattet, als Bestandteil der ärzt-lichen ambulanten Heilbehandlung, soweit die Behandlung medizinisch sinn- voll und notwendig ist. Das ist ausdrücklich nicht begrenzt auf schulmedizinische Behandlungen. „Über Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der ärztlichen Therapie entscheidet nicht die Versicherung, sondern der behandelnde Arzt, dafür wurde der Vertrag geschlossen“, so das Fazit des Hamburger Arztes Kösters.
Dies ist eine Stellungnahme der Ende 2010 gegründeten Wissenschaftlichen Gesell- schaft für Homöopathie (www.WissHom.de) für den DZVhÄ. WissHom setzt sich für die praktische und theoretische Weiterentwicklung der Homöopathie ein.
]]>„Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte begrüßt diese Entscheidung der Kassen, die nun die gesamten Therapiekosten der ärztlichen Homöopathie übernehmen“, sagt Silvia Nuvoloni- Buhl, zweite Vorsitzende des DZVhÄ. Bereits seit 2007 erstattet die TK – seit 2009 auch die HEK – die Kosten der homöopathischen Behandlung bei Vertragsärzten, die über das Homöopathie- Diplom des DZVhÄ verfügen im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung (IV) mit der DZVhÄ-Managementgesellschaft.
Nun können seit dem 1. Januar alle homöopathischen Ärzte – und damit sind auch Privatärzte gemeint – ihren Patienten, die bei der TK oder der HEK versichert sind, ein grünes Rezept oder ein Privatrezept ausstellen. „Unsere Satzungsregelung sieht eine Einschränkung auf zugelassene Ärzte nicht vor und findet unabhängig von der Integrierten Versorgung (Homöopathievertrag) statt“, kommentiert Dorothee Masch von der Vertragsabteilung der HEK die Frage, ob auch Privatärzte den Versicherten Rezepte ausstellen können, die dann von der HEK erstattet werden.
Die Versicherten müssen zunächst in Vorleistung gehen und erhalten von der Kasse die Kosten für die verordnete homöopathische Arznei zurück. Die Kosten für die Arzneien der besonderen Therapierichtungen übernimmt die TK zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag pro Versichertem in Höhe von 100 Euro im Kalenderjahr, die HEK erstattet in Höhe von 70 Prozent, max. 100 Euro jährlich. Im Bereich der Arzneimittel sind die TK und die HEK damit Vorreiter, die Kosten einer ärztlichen homöopathischen Therapie werden inzwischen von etwa 100 Krankenkassen übernommen. An der gesetzlichen Leistung der Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bezie- hungsweise Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ändert sich durch die Satzungsleistung nichts. Für Medikamente, die vom Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) oder per Gesetz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, dürfen die Kassen keine Kosten erstatten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständige Aufsichtsbehörde hat die Satzungsregelung der TK und HEK bereits genehmigt.
]]>Lageplan:
Übliche Telefonsprechstunde:
An Werktagen erreichen Sie Dr. Haberstock direkt unter der gemeinsamen Telefonnummer 575574:
8.30 – 9.00 Uhr (werktags)
13 – 14.00 Uhr (werktags)
17 – 18.00 Uhr (außer Freitag)
Persönliche Termine
Behandlungstermine können Sie unter der Telefonnummer 575574 vereinbaren.
Sekretariat
Zwischen 9.30 und 12 Uhr Mo+Di+Do können Sie Frau Haberstock im Büro der Anmeldung für ihre Nachrichten, Terminvereinbarungen oder andere Anfragen erreichen.
Der Anrufbeantworter
steht ebenfalls zu Verfügung, wir rufen Sie gerne zurück. Er springt übrigens auch an, wenn in der Telefonsprechstunde die Leitungen belegt sein sollten.
Notfälle:
Sie erreichen Dr. Gabányi unter 0171-8530297 – Dr. Haberstock unter 0179-2426285
Apothekennotdienst
Notarzt
Te. 112 oder 19222
]]>Im Heft 47-2010 wird erneut gegen die Homöopathie gewettert, weil der Präsident der Ärztekammer sich für Medizinpluralismus ausspricht
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Kennen Sie das Schiff in Rot?
Die Augsburger Künstlerin Monika Wex hat es gestaltet und hergestellt, Sie sitzen im Behandlungszimmer direkt daneben:
Seit 1.8.09 symbolisiert es den Umzug meiner Praxis in die Räume der Praxis Gabanyi in der Lessingstraße 10 im Bismarckviertel in Augsburg.
Mit dieser Website haben wir eine Anlaufstelle für Sie geschaffen, damit Sie wissen, wie Sie uns erreichen können und sich vorab ein paar Informationen und Eindrücke über uns beschaffen können.
Klassische Homöopathie in neuer Konstellation
Einige von ihnen kennen die Lessingstr. 10 bereits als Praxis von Dr. Dieter Gabanyi, der sich schrittweise aus seiner Praxistätigkeit zurückziehen wird. Die Dritte in unserem Team ist meine Frau Christiane, die Sie vormittags am Empfang begrüßt.
Sie haben ein gesundheitliches Problem oder möchten Ihre medizinische Orientierung homöopathisch ausrichten? Kommen Sie zu uns, wir beraten und behandeln Sie gern und mit der für die Homöopathie nötigen Zeit.
Ich bin seit 15 Jahren in Augsburg als praktischer Arzt und Homöopath niedergelassen – seit August 2009 in Zusammenarbeit mit Dr. Dieter Gabanyi, der altersbedingt seine Praxistätigkeit schrittweise zurückfahren möchte und meiner Frau und mir die Praxisräume mehr und mehr überlassen wird.
In der Rezeption / im Sekretariat der Praxis in der Lessingstraße werden Sie von meiner Frau, Christiane Haberstock, betreut.
Neben der sorgfältigen Behandlung unserer Patienten sind wir, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, noch in weiteren Bereichen aktiv: Ich unterrichte an vielen Orten klassische Homöopathie, leite in Augsburg den Dreimonatskurs zur homöopathischen Ausbildung von Ärzten und Apothekern – dieser findet immer im Herbst des Jahres im Pfarrzentrum St. Max statt. Und meine Frau ist aktiv im Sekretariat der Hahnemann-Gesellschaft, die sich für die Interessen der klassischen ärztlichen Homöopathinnen und Homöopathen stark macht.
Dr. Gabanyi ist im Vorstand des Outward-Bound tätig.
Drs. Haberstock & Gabanyi
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