Kosten – Private Verrechnung – Versicherungen
Privatverrechnung – Zusatzversicherungen
In unserer Praxis können Sie unabhängig von Ihrer Krankenversicherung behandelt werden. Wir stellen Ihnen privatärztliche Rechnungen nach der gültigen GOÄ*
Unsere Rechnungen können Ihnen von privaten Krankenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und der staatlichen Beihilfe − abhängig von Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen − erstattet werden. Hier ein Link zum Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte mit Informationen zu Zusatzversicherungen.
Mit gesetzlichen Krankenkassen können wir leider nicht abrechnen.
Eine Praxisgebühr wird bei uns nicht erhoben.
Sollten Sie denken, dass Ihre gewünschte Behandlung in unserer Praxis aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, dann sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung die Ihnen entgegenkommt.
Besonders in letzter Zeit bieten einige private oder gesetzliche Versicherungen interessante Zusatzversicherungen für ärztliche Homöopathie an, die für gesetzlich versicherte Patienten sehr interessant sind. Aktualisierte Informationen finden Sie unter den Links im DZVHAE unter Kosten/Erstattungen, oder erkundigen Sie sich einfach persönlich in unserer Praxis: Telefon 0821 / 575574. Wir werden Ihre Fragen beantworten.
Vorsicht beim Abschluss von Zusatzversicherungen: Achten Sie darauf, dass die Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Rechnungen nach der GOÄ bei den Leistungen berücksichtigt werden. Rechnungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung können wir nicht erstellen.
Als Privatärzte können wir nicht Teil nehmen an den sogenanten IV-Verträgen gesetzlicher Krankenversicherungen. Gesetzlichen Krankenversicherungen ist es noch nicht erlaubt, privatärztliche Rechnungen zu erstatten.
* GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte.
