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Windpockenausbruch trotz Impfung Augsburg Jan 2019

Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg berichtet über 12 Windpockenerkrankungen in einer Gemeinschaftseinrichtung trotz regelrechter Impfung von sechs betroffenen Kindern und weist auf die Wichtigkeit der Meldepflicht nach dem IfSG sowohl für Ärzte als auch für Gemeinschaftseinrichtungen hin.

Die Erkrankungswelle begann im Dezember mit einem zweimalig geimpften 5 Jahre alten Kind, 14 T age später erkrankte das Geschwisterkind. Eine Meldung erfolgte weder seitens der behandelnden Ärzte (zweimalige Impfung) noch seitens der Einrichtung.

In der Folge traten 11 weitere Erkrankungen in der Gemeinschaftseinrichtung auf. Von den erkrankten Kindern waren zwei Kinder zweimal und drei Kinder je einmal nach den Empfehlungen der STIKO geimpft.

Das Gesundheitsamt hat die Impfdurchbrüche an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Der RKI-Ratgeber Windpocken empfiehlt einen labordiagnostischen Nachweis, wenn bei zweifach geimpften Kindern das klinische Bild den Verdacht einer Windpockenerkrankung nahelegt.

Das geschilderte Ausbruchsgeschehen wird zum Anlass genommen auf die Wichtigkeit der Meldepflicht hinzuweisen.