Gesetzliche Krankenkassen

In unserer Praxis werden Sie unabhängig von Ihrer Krankenversicherung auf Privatrechnung behandelt. Wir stellen Ihnen ausschließlich Rechnungen nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ*

Individuelle Lösungen

Sollten Sie denken, dass Ihre gewünschte Behandlung in unserer Praxis aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, dann sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung die Ihnen entgegenkommt.
Mit einer privaten Zusatzversicherung für ärztliche Behandlungen können auch gesetzlich Versicherte einen Anteil unserer Rechnungen erstattet bekommen: Aktualisierte Informationen finden Sie unter den Links im DZVHAE unter Kosten/Erstattungen, oder erkundigen Sie sich einfach persönlich in unserer Praxis. Beachten Sie bitte beim Abschluss von Zusatzversicherungen, dass sie sich auf Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Rechnungen nach der GOÄ beziehen. Rechnungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung dürfen wir nicht erstellen.

Gesetzliche Krankenkassen können auf ihren Antrag nur auf Kulanz unsere Rechnungen teilweise oder ganz erstatten. Wir selbst rechnen  aber mit gesetzlichen Krankenkassen nicht ab, da wir auf die Kassenzulassung verzichtet haben.

Zusatzversicherungen

Als Privatpraxis sind wir nicht beteiligt an den Sonderverträgen gesetzlicher Krankenversicherungen zur Homöopathie.

GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte.